Airbagschulung
In diesem Seminar soll der Teilnehmer Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme kennen lernen sowie systemspezifische Störungen erkennen, um sie beheben zu können. Ebenso wird der Teilnehmer mit den rechtlichen und technischen Bestimmungen vertraut gemacht.
AU-Schulung
Offizieller Prüfungslehrgang für Otto-Motoren, Diesel-PKW und Diesel-LKW. Gesetzlich vorgeschrieben für alle AU-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.
AUK-Schulung
Ab dem 01.04.2006 wird erstmalig eine regelmäßige Überwachung der Abgase von den im Verkehr befindlichen Krafträdern eingeführt.
Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln im Kfz-Betrieb
Das TAK-Seminar "Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln im Kfz-Betrieb" vermittelt den Teilnehmern die methodische Kompetenz, Arbeitsmittel selbst qualifiziert zu prüfen, um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes im Kfz-Betrieb gerecht zu werden.
GSP/GAP-Schulung
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Neben der offiziellen GAP-Schulung, sollten deshalb alle Kfz-Werkstätten ihre Mitarbeiter, die Fahrzeuge mit Gasanlagen nachrüsten bzw. reparieren, durch diese zusätzliche technische Schulung qualifizieren.
HV Fachkunde
Damit Sie Arbeiten an den HV-Systemen durchführen dürfen, benötigen Sie die Zusatzausbildung zum Fachkundigen für Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen in Servicewerkstätten. Mit dieser Zusatzausbildung dürfen Sie HV-Systeme spannungsfreischalten und selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchführen oder andere Mitarbeiter unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, bestimmte festgelegte Tätigkeiten an HV-Systemen unter Ihrer Aufsicht durchzuführen.
Klimaanlagenschulung
In diesem Seminar soll der Teilnehmer Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme kennen lernen sowie systemspezifische Störungen erkennen, um sie beheben zu können. Ebenso wird der Teilnehmer mit den rechtlichen und technischen Bestimmungen vertraut gemacht.
SP-Schulung
Die Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, benötigen die erfolgreiche Teilnahme der verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und der Fachkraft (Geselle) an einer SP-Schulung.
§ 57 b - Fahrtschreiber/Kontrollgeräte - Wiederholungsschulung
Nach den neuen Vorschriften können Kraftfahrzeugwerkstätten jetzt auch von ihrer Kfz-Innung zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte anerkannt werden. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist der Nachweis, dass die verantwortlichen Fachkräfte sich in Schulungen spezielle Kenntnisse angeeignet haben.


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